Alle Jahre wieder fragen ab Oktober / November viele Mandanten, die im Gefängnis sitzen, ihren Rechtsanwalt nach der sogenannten Weihnachtsamnestie.

Die Weihnachtsamnestie gibt es in vielen Ländern. Gemeint ist eine vorzeitige Entlassung „aus Anlass des Weihnachtsfestes“.

Hintergrund ist, dass ein Gefangener, der ohnehin kurz nach Weihnachten aus der Haft entlassen werden würde, das Weihnachtsfest im Kreise seiner Familie verbringen können soll. Es handelt sich daher bei der Weihnachtsamnestie um eine Form der Begnadigung.

Bekomme ich Weihnachtsamnestie ?

Voraussetzung ist zum einen, dass der Verurteilte sich im Gefängnis gut geführt hat und ohnehin wenige Tage oder Wochen nach dem Weihnachtsfest entlassen werden würde. Bei Sexualdelikten findet die Weihnachtsamnestie nur in ganz seltenen Ausnahmefällen statt.

Die schlechte Nachricht:

Fast alle Bundesländer gewähren die Weihnachtsamnestie – mit Ausnahme Bayerns.

Bis 2019 hat auch Sachsen die Weihnachtsamnestie verwehrt, sich jedoch 2020 dafür entschieden, diesen Gnadenweg im Strafrecht auch zu ermöglichen

Bayern dagegen bleibt hart: Wie jedes Jahr wird das Argument wiederholt, wonach eine Entlassung aus dem Gefängnis im Gnadenweg dem Ausnahmefall vorbehalten sein muss und nicht von „Zufälligkeiten des Kalenders“ abhängen dürfe. Es sei ungerecht gegenüber anderen Häftlingen, wenn jemand nur wegen Weihnachten vorzeitig entlassen werde.

Wie komme ich aus dem Knast raus ?

Neben der Weihnachtsamnestie gibt es jedoch mehrere Möglichkeiten, um eine Freiheitsstrafe zu verkürzen: Dies sind insbesondere die Anträge auf Halbstrafe oder Zweidrittel. Zudem kann im Einzelfall ein Haftaufschub möglich sein. Als letztes Mittel gibt es das Gnadengesuch.

Ist jemand aus Ihrem Bekanntenkreis betroffen?
Dann wenden Sie sich an die Kanzlei Löwenberg & Kollegen Rechtsanwälte in Nürnberg und fragen nach einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Auch Pflichtverteidigungen sind möglich.