JVA Nürnberg – Besuche?
Wenn Sie einen Gefangene besuchen möchten, ist zunächst zu unterscheiden:
Sitzt der Gefangene in Untersuchungshaft?
Falls Ihr Bekannter in U-Haft ist, benötigen Sie für den Besuch eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft. Zudem muss der Gefangene Sie auf seine „Besucherliste“ setzen. Nur wenn beide Voraussetzungen gegeben sind, können Sie ihn tatsächlich besuchen.
Zudem muss vorher mit der JVA ein Termin vereinbart werden. Gerade die JVA Nürnberg – zweitgrößtes Gefängnis in Bayern – hat nur begrenzte Kapazitäten, so dass man ohne einen Termin keinen Erfolg haben wird.
Im ersten Schritt sollten Sie daher herausfinden, ob Sie auf der Besucherliste stehen. Schreiben Sie gegebenenfalls dem Gefangenen an und bitten ihn darum, dass er Sie auf diese Liste setzt.
Im zweiten Schritt müssen Sie sich mit dem Aktenzeichen an die zuständige Staatsanwaltschaft (in der Regel Nürnberg-Fürth) wenden und dort eine Besuchsgenehmigung beantragen.
Sobald diese vorliegt, können Sie im dritten Schritt mit der JVA Nürnberg einen Besuchstermin vereinbaren.
Sitzt der Gefangene in Strafhaft?
Soweit Ihr Bekannter bereits verurteilt wurde und in Strafhaft sitzt, brauchen Sie keine Genehmigung der Staatsanwaltschaft. In diesem Fall können Sie mit der JVA Nürnberg direkt einen Besuchstermin vereinbaren.
Brauchen Sie Hilfe bei der Besuchsgenehmigung? Dann wenn Sie sich an uns – unsere Kanzlei ist nur 300 m von der JVA Nürnberg entfernt.